Unternehmen
Haar & Mode GmbH
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseurgeschäftes sowie der Handel mit allen in solchen Geschäften geführten Artikeln und Modeaccessoires. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseurgeschäftes sowie der Handel mit allen in solchen Geschäften geführten Artikeln und Modeaccessoires. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Service von Kühlelementen zur industriellen Anwendung sowie die Beratung bei der Entwicklung von kundenspezifischen Kühllösungen (Thermal Management), einschließlich der Vermittlung von solchen Geschäften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens war die Vermittlung des
Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum
Abschluß von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche
Räume, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Darlehen, Vermittlung
und Abschluß von Versicherungsgeschäften aller Art.
Durchführung von Bauträgergeschäften.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundstücken und sonstigen Immobilien aller Art einschl. Kauf- und Verkauf, Renovierung und Sanierung von Immobilien, Beteiligung als alleinhaftende Komplementärin an Geschäften jeder Art. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist jedoch zu allen Geschäften berechtigt, die mit der Anlegung ihres Vermögens in Verbindung stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschaften ähnlicher Art zu gründen, sich an ihnen zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen fortführen und errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§34 StBerG). Die Gesellschaft darf keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG ausüben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemäß
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) mit Vermittlung
von Arbeitskräften, Übernahme von Projektgeschäften,
Übernahme von Outsourcing-Bereichen,
Personalberatung einschließlich Werbeberatung,
Personalschulung und Anzeigenservice.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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