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Münsteraner übernimmt Assistenzposten: Hajou künftig DFB-Coach
Ovid Hajou kickte einst für Preußen Münster und schlug danach die Trainerlaufbahn ein. An der Sei... mehr ... 12. November 2024
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Ovid Hajou kickte einst für Preußen Münster und schlug danach die Trainerlaufbahn ein. An der Sei... mehr ... 12. November 2024
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. §33 i.V.m. §57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Bockshaut mit 150 Plätzen im Restaurant und nochmals 150 Plätzen in 3 Banketträumen, ist ganz auf Ihre individuellen Wünsche eingestellt. Die Karte wird speziell auf die jeweilige Jahreszeit abgestimmt mit regionalen Produkten. Sichern Sie sich Ihren Platz für 2, 10 ,15 ,30 oder mehr Personen mit einer rechtzeitigen Reservierung. Gerne erfüllen wir auch Ihre individuellen Wünsche für eine Feier.Besonders zur Adventszeit sind wir auf Ihre "kleine" oder "große" Feier eingestellt. Reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Platz. Auf unserer Gartenterrasse sitzen Sie unter einer Weinlaube in lauschiger, ruhiger Atmosphäre. Entspannung wie beim Heurigen, fern ab des Großstadtrummels doch mitten in der Stadt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt Trenkler, Darmstadt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht. Wir stehen auf Seite der Verbraucher und vertreten daher keine Banken, Versicherungsgesellschaften, etc. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist jedoch zu allen Geschäften berechtigt, die mit der Anlegung ihres Vermögens in Verbindung stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschaften ähnlicher Art zu gründen, sich an ihnen zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen fortführen und errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§34 StBerG). Die Gesellschaft darf keine gewerblichen Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG ausüben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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